Allgemeine Geschäftsbedingungen Aparts Oberhausen
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese
Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle
für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.
Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie
deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese
vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam,
wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 . Beherbergungsvertrag
(1) Der
Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des
Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax
bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für
den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern
dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre
Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung
inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht
unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung
als vertraglich vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der
Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem
Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr
übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte
Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der
Ausstattung.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der
Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die
Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung
steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1
genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer
darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung
der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender
Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %,
anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung
vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren
Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der
Schlüssel fällig. Sie kann in bar oder unbar per Überweisung, über einen
Account bei der Paypal Inc. oder mittels EC-/Kreditkarte erfolgen, es
sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise
ausdrücklich zugestimmt.
(7) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine
angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der
Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren
Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der
Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese
am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig.
Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der
Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch
nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3
ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der
Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters
aufrechnen.
§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast
hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu
behandeln.
Aparts Oberhausen berechnet keine gesonderte Reinigungsgebühr !
Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schranke einzuräumen. Sollten wir nach Abreise des Gastes einen sehr erhöhten Aufwand zur Reinigung haben, behalten wir uns das Recht vor Reinigungsgebühren in Höhe von 54,00 Euro für Apt1 bis Apt4 und 89,00 Euro für Apt5 in Rechnung zu stellen.
(2)Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00
Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere
Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte
sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(3) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast
verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen
geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu
regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(4) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die
Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen.
Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser
eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung
stellen.
(5) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von
bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und
Terrassen erlaubt.
(6) Die Internetnutzung ist grunssätzlich gestattet, sofern diese nicht
gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen
(insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige
gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des
Internets haftet allein der Gast.
(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist
in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein-
und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von
Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden
durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des
Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht
zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des
Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den
Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein
Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen
des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern
zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem
bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des
Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn
es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des
Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 14 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen
nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens | Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises |
---|---|
10 bis 14 Tage vor Anreise | 60 % |
5 bis 9 Tage vor Anreise | 80 % |
< 5 Tage vor Anreise | 100 % |
Stornierungen
müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der
Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt
der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der
Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Bezieht der Gast die zur Verfügung gestellten Ferienwohnung nicht innerhalb 24 Stunden nach dem
gebuchten und bestätigtem Anreisetag , ohne storniert zu haben, so gilt der
Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann
der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 €
(netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist
gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung
vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen,
wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere
vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen, b) die
Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der
Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken
genutzt wird, d) der Anbieter begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit
oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des
Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen
des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder
Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt
bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch
des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu
vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer
außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
(9) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen
des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder
Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt
bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch
des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu
vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer
außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
§ 6 . Haftung; Verjährung
(1) Der
Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn
und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar
unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder
den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie
gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung
des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich
ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände,
die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder
seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am
Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private
Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem
Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch
bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken
können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der
Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in
der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1) Die
Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur
Verfügung. Der Schlüssel zur zugesicherten Ferienwohnung liegt in einem Schlüsselsafe bereit.
Den Code zum Safe und zur Zugangstür erhält der Gast in geeigneter Form übermittelt.
Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann nur erfolgen, wenn dies
vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen
gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in
Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei
rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller
Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes
vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu
vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber
hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet
der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag
in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.30
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter
Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch
auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 25,00 €
(netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht
bei einer Räumung nach 13.00 Uhr . Darüber
hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer
verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch
alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
Hierzu kann der Gast alle Schlüssel in dem ihm zugewiesenen Schlüsselsafe
hinterlassen. Die Tür zur geräumten Ferienwohnung ist zu schliessen.
(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer
Schlösser zu leisten.
§ 8 . Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oberhausen / Deutschland.
Allgemeiner Gerichtsstand ist Oberhausen.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.